Ich bin "Wahltherapeut". Das bedeutet, dass du von mir nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung bekommst. Du kannst zu mir mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen! Ich empfehle jedoch mit Verordnung, da eine nahezu 100 % Refundierung dadurch möglich wird.
Welche Vorteile hast du gegenüber anderen (kostenfreien) Einrichtungen?
Gesundheits-100er der SVA
Wenn du selbstständig bist, bekommst du von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für meine gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA € 100 sobald du € 150 präventiv in Ihre Gesundheit investiert hast und jährlich die Vorsorgeuntersuchung machst.
Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ findest du auf der SVA-Website!
Nach Abschluss der Therapie bekommst du eine Honorarnote. Den Betrag, den wir bevor die Therapie beginnt klären, überweist du bitte innerhalb von 14 Tagen.
Nach Überweisung des gesamten Betrages kannst du die Honorarnote, die ärztliche Verordnung sowie die Einzahlungsbestätigung (Originale) bei deiner Krankenkasse einreichen. Die Einreichung kann auch Online mittels Handysignatur erfolgen. Ich unterstütze dich gerne bei der Einreichung!
Nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommst du von deiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattungsbestätigung und die Kosten der Honorarnote werden nach der derzeitigen Honorar-Rückererstattungs-Verordnung ausbezahlt.
Falls du über eine private Kranken-Zusatz-Versicherung verfügst, kannst du den Differenzbetrag dort einreichen.
Wenn du möchtest, dass 100 % meiner Honorarnote rückerstattet werden, ist eine Voreinreichung bei der gesetzlichen Versicherung unbedingt
notwendig. Ansonsten werden nur zwischen 60 und
80 % der Kosten - je nach Zusatzversicherung und Vereinbarung - refundiert.
Da die originalen Belege und Rechnungen von den Sozialversicherungsträgern einbehalten werden, fertige bitte jeweils eine KOPIE der Honorarnote, der ärztlichen Zuweisung, dem Einzahlungsbeleg der Honorarnote sowie der Rückerstattungsbestätigung an. Gerne helfe ich dir beim Anfertigen einer Kopie bzw. mache dir eine Kopie der Honorarnote sowie eine Kopie der Verordnung.
Somit steht einer Einrichtung bei der Kranken-Zusatzversicherung nichts mehr im Wege.
Ich bitte dich, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten.
Solltest du Termine nicht einhalten können, bitte ich dich diese mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten bin ich gezwungen dir diese in Rechnung zu stellen.
Termine ohne Absage werden in Rechnung gestellt!
Andreas WÜRTENBERGER
Walburga-Schindl-Straße 6/3
6067 Absam
Telefon: +43 699 120 490 28