Wichtige Hinweise - Leistungen

 

Ich bin "Wahltherapeut". Das bedeutet, dass du von mir nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung bekommst. Du kannst zu mir mit oder ohne ärztliche Verordnung kommen! Ich empfehle jedoch mit Verordnung, da eine nahezu 100 % Refundierung dadurch möglich wird.

 

Welche Vorteile hast du gegenüber anderen (kostenfreien) Einrichtungen?

  • Nahezu am nächsten bzw. übernächsten Tag ist eine Behandlung bei mir möglich!
  • Auch Abendtermine sind möglich!
  • Behandlungen am Wochenende sind möglich!
  • Alle Behandlungen werden von mir durchgeführt und
    du hast somit immer den selben Therapeuten.
  • Die Bewilligung und Voreinreichung bei deiner Gesundheitskasse übernehme ich für dich!

Gesundheits-100er der SVA

 

Wenn du selbstständig bist, bekommst du von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für meine gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVA € 100 sobald du € 150 präventiv in Ihre Gesundheit investiert hast und jährlich die Vorsorgeuntersuchung machst.

 

Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ findest du auf der SVA-Website!


Kostenrückerstattung

Nach Abschluss der Therapie bekommst du eine Honorarnote. Den Betrag, den wir bevor die Therapie beginnt klären, überweist du bitte innerhalb von 14 Tagen.

 

Nach Überweisung des gesamten Betrages kannst du die Honorarnote, die ärztliche Verordnung sowie die Einzahlungsbestätigung (Originale) bei deiner Krankenkasse einreichen. Die Einreichung kann auch Online mittels Handysignatur erfolgen. Ich unterstütze dich gerne bei der Einreichung! 

 

Nach einer kurzen Bearbeitungszeit bekommst du von deiner gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattungsbestätigung und die Kosten der Honorarnote werden nach der derzeitigen Honorar-Rückererstattungs-Verordnung ausbezahlt.

Zusatzversicherung

Falls du über eine private Kranken-Zusatz-Versicherung verfügst, kannst du den Differenzbetrag dort einreichen.

 

Wenn du möchtest, dass 100 % meiner Honorarnote rückerstattet werden, ist eine Voreinreichung bei der gesetzlichen Versicherung unbedingt notwendig. Ansonsten werden nur zwischen 60 und
80 % der Kosten - je nach Zusatzversicherung und Vereinbarung - refundiert.

 

Da die originalen Belege und Rechnungen von den Sozialversicherungsträgern einbehalten werden, fertige bitte jeweils eine KOPIE der Honorarnote, der ärztlichen Zuweisung, dem Einzahlungsbeleg der Honorarnote sowie der Rückerstattungsbestätigung an. Gerne helfe ich dir beim Anfertigen einer Kopie bzw. mache dir eine Kopie der Honorarnote sowie eine Kopie der Verordnung.

 

Somit steht einer Einrichtung bei der Kranken-Zusatzversicherung nichts mehr im Wege.

Termine

Ich bitte dich, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten.

 

Solltest du Termine nicht einhalten können, bitte ich dich diese mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten bin ich gezwungen dir diese in Rechnung zu stellen. 

 

Termine ohne Absage werden in Rechnung gestellt!